Eine Besonderheit der Herpesviren besteht darin, daß ein einmal
infiziertes Tier ein Leben lang ein Virusträger bleibt und somit eine
permanente Infektionsquelle für andere Tiere darstellt. Wegen der
wirtschaftl. Bedeutung der BHV1-Erkrankung für rinderhaltende Betriebe
und der hohen Infektiosität wird in mehreren Staaten der Europäischen
Union bereits seit längerem eine intensive BHV1-Sanierung betrieben.
Einige Staaten haben inzwischen den Status BHV1-frei erhalten, andere stehen
kurz davor. Durch eine im Nov. 1997 verabschiedete Bundesverordnung
soll auch in Deutschland die BHV1-Sanierung weiter vorangetrieben werden.
Zwar ist der Anschluß der landwirtschaftl. Betriebe an das Sanierungsverfahren
freiwillig, jedoch ist die Teilnahme für zukunftsorientierte Betriebe
fast unumgänglich, da sich neben den angeführten wirtschaftlichen
Schäden weitere sekundäre finanzielle Einbußen für
Betriebe ohne BHV-1 Status ergeben:
** Für Rinder aus Betrieben ohne BHV1 - Status bestehen auf
den nationalen Märkten kaum noch
Absatzmöglichkeiten.
** Die Lage auf den Exportmärkten verschärft sich ständig.
Viele Abnehmerländer verlangen bereits heute ausschließlich
BHV1 - freie Rinder. In Zukunft dürfte
der Absatz von Rindern ohne BHV1-Status auf den internationalen
Märkten
schwierig und mit nachteilen verbunden
sein.
** Rinder aus Beständen ohne BHV1-Status dürfen in Zukunft
an keiner Tierschau mehr teilnehmen.
** Die Lieferung von Bullen an Besamungsstationen aus Beständen
ohne BHV1-Status ist nicht mehr möglich.
WEGE ZUM BHV1-FREIEN BETRIEBSSTATUS
Die Teilnahme am BHV1-Sanierunsgverfahren ist für die Betriebe
freiwillig. Um den Rinderhaltern den Marktzugang langfristig zu erhalten,
wird jedoch vom Land Nordrhein-Westfalen und den Tierseuchenkassen eine
finanzielle Unterstützung gewährt, wenn sich ein betrieb dem
offiziellen Sanierungsverfahren anschließt. Ob von den Bundesländern
Rheinland-Pfalz und Saarland finanzielle Unterstützung gewährt
wird, stand bei Redaktionsschluß noch nicht endgültig fest.
Um BEIHILFEN zu erhalten, muß der Betriebsleiter im Bundesland
NRW eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, die er beim zuständigen
Kreisveterinäramt erhalten kann. Im Gegenzug werden alle im Rahmen
des Verfahrens anfallenden Kosten für Laboruntersuchungen von
Blut und Milch auf BHV1 von Land und Tierseuchenkasse übernommen.
Sämtliche Maßnahmen im Rahmen der BHV1-Sanierung müssen
vom Tierhalter mit dem zuständigen Amtstierarzt abgesprochen werden.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen veterinäramt beauftragt
der Tierhalter seinen betreuenden Hoftierarzt mit der Probenentnahme. Bestandsmilchproben
können von den Mitarbeitern der Milchkontrollverbände gezogen
werden. Zur Untersuchung müssen die Proben an das mit dem Kreisveterinär
abgesprochene Untersuchungsamt verschickt werden. Von diesen Instituten
werden auch die erforderlichen Gefäße zur Verschickung der Milch-
oder Blutproben zur verfügung gestellt.
Wichtig ist das sämtliche Aktivitäten ( Untersuchungen und
ggf. Impfungen) durch den Tierhalter genau schriftlich dokumentiert werden.
Auf diese Weise wird nicht nur die Einhaltung der Fristen erleichtert,
sondern es kann auch nachgehalten werden, das alle Maßnahmen durchgeführt
wurden.
DER EINSTIEG IN DAS VERFAHREN IN BETRIEBEN MIT MIND. 30% MILCHKÜHEN
Auf den nächsten Abbildungen finden sie eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten zur Erlangung des Status BHV1-Freier Bestand. Der Einstieg bildet in Betrieben mit nicht geimpften Kühen einheitlich die Untersuchung einer Bestandsmilchprobe ( von max. 50 Kühen), um die aktuelle BHV1-Situation im Betrieb festzustellen. Je nach Ergebnis biete sich die folgenden Vorgehensweisen an: