BHV 1 - Sanierung in Milchviehbetrieben - Leitfaden der RUW
Der Begriff BHV 1 ist die Kurzbezeichnung für den Krankheitserreger BOVINES HERPES VIRUS TYP 1
Dieser Erreger löst krankhafte Veränderungen von Schleimhäuten in den Atmungsorganen und im Genitaltrakt aus. Durch die Erkrankung von Kühen und Rindern können den viehhaltenden Betrieben wirtschaftliche Einbußen entstehen:
** Der Befall der Schleimhäute in den Atmungsorganen kann zu IBR führen. Dies bewirkt eine schlechte Allgemeinentwicklung
     der Rinder aufgrund von Atemwegserkrankungen besonders bei Kälbern.
** der Befall der Schleimhäute im Genitaltrakt kann zu verschlechterter Fruchtbarkeit führen. Verlängerte Zwischenkalbezeiten
     oder Tierausfälle aufgrund von fruchtbarkeitsstörungen sind die Folge (IPV).
** Herden mit starker viraler belastung sind aufgrund des schlechten Immunstatus anfällig für Folgeerkrankungen ( z.B.
     Eutererkrankungen), die ihrerseits wiederum wirtschaftlichen Schaden verursachen können.

Eine Besonderheit der Herpesviren besteht darin, daß ein einmal infiziertes Tier ein Leben lang ein Virusträger bleibt und somit eine permanente Infektionsquelle für andere Tiere darstellt. Wegen der wirtschaftl. Bedeutung der BHV1-Erkrankung für rinderhaltende Betriebe und der hohen Infektiosität wird in mehreren Staaten der Europäischen Union bereits seit längerem eine intensive BHV1-Sanierung betrieben. Einige Staaten haben inzwischen den Status BHV1-frei erhalten, andere stehen kurz davor. Durch eine im Nov. 1997 verabschiedete Bundesverordnung soll auch in Deutschland die BHV1-Sanierung weiter vorangetrieben werden. Zwar ist der Anschluß der landwirtschaftl. Betriebe an das Sanierungsverfahren freiwillig, jedoch ist die Teilnahme für zukunftsorientierte Betriebe fast unumgänglich, da sich neben den angeführten wirtschaftlichen Schäden weitere sekundäre finanzielle Einbußen für Betriebe ohne BHV-1 Status ergeben:
** Für Rinder aus Betrieben ohne BHV1 - Status bestehen auf den nationalen Märkten kaum noch
      Absatzmöglichkeiten.
** Die Lage auf den Exportmärkten verschärft sich ständig. Viele Abnehmerländer verlangen bereits heute ausschließlich
     BHV1 - freie Rinder. In Zukunft dürfte der Absatz von Rindern ohne BHV1-Status auf den internationalen Märkten
     schwierig und mit nachteilen verbunden sein.
** Rinder aus Beständen ohne BHV1-Status dürfen in Zukunft an keiner Tierschau mehr teilnehmen.
** Die Lieferung von Bullen an Besamungsstationen aus Beständen ohne BHV1-Status ist nicht mehr möglich.

WEGE ZUM BHV1-FREIEN BETRIEBSSTATUS

Die Teilnahme am BHV1-Sanierunsgverfahren ist für die Betriebe freiwillig. Um den Rinderhaltern den Marktzugang langfristig zu erhalten, wird jedoch vom Land Nordrhein-Westfalen und den Tierseuchenkassen eine finanzielle Unterstützung gewährt, wenn sich ein betrieb dem offiziellen Sanierungsverfahren anschließt. Ob von den Bundesländern Rheinland-Pfalz und  Saarland finanzielle Unterstützung gewährt wird, stand bei Redaktionsschluß noch nicht endgültig fest.
Um BEIHILFEN zu erhalten, muß der Betriebsleiter im Bundesland NRW eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, die er beim zuständigen Kreisveterinäramt erhalten kann. Im Gegenzug werden alle im Rahmen des Verfahrens anfallenden Kosten  für Laboruntersuchungen von Blut und Milch auf BHV1 von Land und Tierseuchenkasse übernommen.
Sämtliche Maßnahmen im Rahmen der BHV1-Sanierung müssen vom Tierhalter mit dem zuständigen Amtstierarzt abgesprochen werden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen veterinäramt beauftragt der Tierhalter seinen betreuenden Hoftierarzt mit der Probenentnahme. Bestandsmilchproben können von den Mitarbeitern der Milchkontrollverbände gezogen werden. Zur Untersuchung müssen die Proben an das mit dem Kreisveterinär abgesprochene Untersuchungsamt  verschickt werden. Von diesen Instituten werden auch die erforderlichen Gefäße zur Verschickung der Milch- oder Blutproben zur verfügung gestellt.
Wichtig ist das sämtliche Aktivitäten ( Untersuchungen und ggf. Impfungen) durch den Tierhalter genau schriftlich dokumentiert werden. Auf diese Weise wird nicht nur die Einhaltung der Fristen erleichtert, sondern es kann auch nachgehalten werden, das alle Maßnahmen durchgeführt wurden.

DER EINSTIEG IN DAS VERFAHREN IN BETRIEBEN MIT MIND. 30% MILCHKÜHEN

Auf den nächsten Abbildungen finden sie eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten zur Erlangung des Status BHV1-Freier Bestand. Der Einstieg bildet in Betrieben mit nicht geimpften Kühen einheitlich die Untersuchung einer Bestandsmilchprobe ( von max. 50 Kühen), um die aktuelle BHV1-Situation  im Betrieb festzustellen. Je nach Ergebnis biete sich die folgenden Vorgehensweisen an:

 
  
 
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